Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Geltung: Alle Leistungen oder Lieferungen der igeda GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Software-Programme gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) VERTRAGSABSCHLUß: Die Angebote der igeda GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch die igeda GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Die in den Unterlagen der igeda GmbH enthaltenen und im Zusammenhang mit einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen und Leistungsdaten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind.
(3) ZAHLUNG: Alle Leistungen und Lieferungen der igeda GmbH werden zu der am Tag des Vertragsabschlußes gültigen Preisliste berechnet; hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Soweit im Angebot keine abweichenden Zahlungsbedingungen genannt werden, sind Rechnungen ohne Abzug sofort bei Auftragsausführung, Auslieferung bar, mit garantiertem Euroscheck oder mittels durch igeda GmbH ausgestelltem Überweisungsträger zahlbar. Im Falle der Zahlung mittels Überweisungsträger gilt die Einreichung binnen 7 Tagen nach Auftragsausführung, Auslieferung bei der Bank durch den Käufer noch als sofortige Zahlung. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
(4) GEFAHRENÜBERGANG: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wenn wir die Versandkosten tragen oder die igeda GmbH den Versand selbst durchführt.
(5) VERSAND: Der Versand erfolgt, soweit nicht schriftlich anders lautend mit der igeda GmbH vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen werden nur auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
(6) LIEFERUNG: Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von der igeda GmbH schriftlich bestätigt wurden. Ein schriftlich fixierter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware den Firmensitz verlassen hat oder zur Abholung durch den Kunden bereitsteht. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen, Unmöglichkeit der Lieferung ohne Verschulden durch die igeda GmbH und ähnliche Umstände befreien uns für deren Dauer von der Pflicht zur Einhaltung einer Lieferfrist.
(7) EIGENTUMSVORBEHALT: Alle Leistungen der igeda GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der igeda GmbH getilgt hat; bei Zahlung mit Euroscheck oder mittels durch igeda GmbH ausgestelltem Überweisungsträger erst bei dessen endgültiger Einlösung.
(8) MÄNGELRÜGEN: Auf alle durch igeda GmbH gelieferten Produkte gewährleistet die igeda GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass beim Gefahrenübergang die gelieferten Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Alle Lieferungen der igeda GmbH sind bei Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Minder- und Falschlieferungen sowie offensichtliche Fehler sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich zu rügen. Versandschäden sind unverzüglich beim dem den Transport durchführenden Unternehmen anzuzeigen.
(9) REKLAMATIONEN: Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Reklamationen benötigt die igeda GmbH eine exakte Fehlerbeschreibung. Das Entfernen von zur Identifizierung benötigter Kennzeichnungen wie beispielsweise Aufklebern, führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Umtausch und Rückgabe jeglicher Produkte oder Leistungen sind ausgeschlossen.
(10) GARANTIE: igeda GmbH garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Kaufdatum, dass das von der igeda GmbH hergestellte Software-Programm im Wesentlichen gemäß dem begleitenden Anwenderhandbuch arbeitet. Die Garantiedauer auf die durch igeda GmbH gelieferte Hardware beträgt bei normaler Benutzung und Wartung zwei Jahre. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall des Software-Programms oder der Hardware auf einen Unfall, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist.
(11) BESCHRÄNKUNG DER GARANTIE UND HAFTUNG: Mit Ausnahme der vorstehend ausdrücklich genannten Garantie, wird keine Garantie gegeben. Die Gesamthaftung der igeda GmbH besteht nach Wahl der igeda GmbH (a) in der Rückerstattung des Preises oder (b) in der Reparatur, Nachbesserung oder dem Ersatz des Software- Programms oder der Hardware. igeda GmbH behält sich vor Nachbesserungen, sofern erforderlich, auch zum dritten Male vorzunehmen. Wirkt der Käufer hierbei nicht in erforderlicher Weise mit, sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen. Eine Haftung aus eventuellen Fehlern entstandene Folgeschäden kann nicht übernommen werden, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(12) DATENSCHUTZ: Der Käufer stimmt zu, dass seine im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden persönlichen Daten, im EDV-System erfasst werden, wobei die igeda GmbH sich verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes einzuhalten.
(13) ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND: Für Verträge mit Vollkaufleuten ist der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile Aachen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(14) ALLGEMEINES: Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mit Erscheinen dieser Vertragsbedingungen verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.
Aachen, den 11.01.2002